Einen ähnlich verunklarenden Zusatz zur Berechnung der Widerrufsfrist enthalten die Vertragsformulare der ING DiBa, die diese im Jahre 2011 verwendet hat. Der Darlehensvertrag regelt auf der Folgeseite der Widerrufsinformation eine Annahmefrist für den Darlehensnehmer. Die Annahmefrist, die vor der Widerrufsfrist abläuft, ist aber irreführend und verwirrend, denn das Widerrufsrecht hinsichtlich der eigenen (Annahme-)Erklärung ist länger als die Annahmefrist. Wird die Annahmefrist überschritten, wandelt sich die Annahmeerklärung in ein neues Angebot um. Es stellt sich die Frage, ob und in welcher Frist dieses widerrufen werden kann.
-
Letzte Beiträge
- Kirchner Warkentin Rechtsanwälte 6. März 2017
- FondsStore Zweitmarkt UG hat keinen Anspruch auf Kaufpreisrückzahlung 27. September 2016
- Aktuelles Bankrecht – Vortrag beim Frankfurter Anwaltsverein am 8. April 2016 27. September 2016
- Risiko der auflebenden Kommanditistenhaftung 2. März 2015
- Bearbeitungsentgelt 28. Oktober 2014
- Notare und Schrottimmobilien 27. Februar 2013
Neueste Kommentare
Links