Einen ähnlich verunklarenden Zusatz zur Berechnung der Widerrufsfrist enthalten die Vertragsformulare der ING DiBa, die diese im Jahre 2011 verwendet hat. Der Darlehensvertrag regelt auf der Folgeseite der Widerrufsinformation eine Annahmefrist für den Darlehensnehmer. Die Annahmefrist, die vor der Widerrufsfrist abläuft, ist aber irreführend und verwirrend, denn das Widerrufsrecht hinsichtlich der eigenen (Annahme-)Erklärung ist länger als die Annahmefrist. Wird die Annahmefrist überschritten, wandelt sich die Annahmeerklärung in ein neues Angebot um. Es stellt sich die Frage, ob und in welcher Frist dieses widerrufen werden kann.
-
Letzte Beiträge
- Darlehenswiderruf – irreführende Fristen von Volks- und Genossenschaftsbanken 23. Mai 2018
- MS Santa-R Schiffe – Rückzahlungsforderungen des Insolvenzverwalters unklar 22. Mai 2018
- Risiken beim Crowdinvesting – Geldanlage in partiarische und Nachrangdarlehen 7. Mai 2018
- Schadensersatz gegen Vermittler von P&R Containern 21. März 2018
- Kirchner Warkentin Rechtsanwälte 6. März 2017
- Verluste bei Anleihen 29. September 2016
Neue Kommentare
Links