Bekanntlich hat der für Banken zuständige Senat des Bundesgerichtshofes entschieden, dass ein Bankmitarbeiter bei der Beratung zum Kauf von Anlageprodukten den Kunden darüber aufklären muss, dass die Bank für die Vermittlung eine Rückvergütung von der das Anlageprodukt ausgebenden Gesellschaft erhält.
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