Bereits das LG Wiesbaden hatte dem Anleger Recht gegeben und die Bank zum Ersatz seines Schadens nach Erwerb von Indexzertifikaten verurteilt, Urteil vom 27.06.2012, Az: 7 O 291/11. Unter anderem spielte die Beweislast für die Falschberatung eine Rolle, wonach die Bank hätte beweisen müssen, dass der Anleger die Hinweise auf das Risiko unbeachtet gelassen hätte, […]
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