Rechtsanwältin Kirchner, Fachanwältin für Bankrecht in der Frankfurter Kanzlei HKB Anwälte meint: „Sollte strafrechtlich relevantes Handeln vorliegen, wäre zu untersuchen, ob auch die Geschäftsführer der noa Verwaltungs-GmbH den Gläubigern der inzwischen geschlossenen noa bank persönlich haften. Dies wäre für alle Anleger interessant, die mehr als die gesicherte Summe von 50.000,- EUR investiert haben.“
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