Zwar haben die Gesellschafter in der Vergangenheit Ausschüttungen bekommen, die möglicherweise kein steuerlicher Gewinn waren und daher Rückzahlungen der Einlage bedeuteten. Würde das Gesellschaftsdarlehen nicht mehr bedient und könnte die Bank dieses fällig stellen, könnte diese den Ausschüttungsbetrag von den Gesellschaftern wieder einfordern. Dies ist aber derzeit nicht der Fall!
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