In dem Verfahren vor dem Landgericht hatte der Insolvenzverwalter argumentiert, dass der Kommanditanteil an dem Fonds BB II objektiv wertlos gewesen sei, so dass es sich um eine unentgeltliche Leistung gehandelt habe und er die Zahlung vom Anleger zurückverlangen könne.
Das Landgericht folgte aber der von Rechtsanwältin Kirchner vertretenen Auffassung, wonach der Kläger nicht dargelegt hat, dass der Kommanditanteil tatsächlich wertlos gewesen war. Es hat die Klage abgewiesen.
-
Letzte Beiträge
- Kirchner Warkentin Rechtsanwälte 6. März 2017
- FondsStore Zweitmarkt UG hat keinen Anspruch auf Kaufpreisrückzahlung 27. September 2016
- Aktuelles Bankrecht – Vortrag beim Frankfurter Anwaltsverein am 8. April 2016 27. September 2016
- Dubai Direkt Fonds II GmbH & Co. KG 21. Januar 2016
- Risiko der auflebenden Kommanditistenhaftung 2. März 2015
- Bearbeitungsentgelt 28. Oktober 2014
Neueste Kommentare
Links